SiGeKo - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
In der Baustellenverordnung (BaustellV) §3 heißt es:
..."Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen..."
Wir bieten Ihnen den Service den sogenannten SiGeKo zu stellen. Natürlich übernehmen wir alle in der Verordnung genannten Anforderungen wie z.B. die Erstellung des Sigeplans.
Sprechen Sie uns gerne an!